ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AGBs

GÜLTIG AB 01.11.2015

1) ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGBs) betreffen den Verkauf/ Kauf der Produkte, die von NORDWAL vertrieben werden.
Alle Verträge für den Verkauf der Produkte von Seiten der NORDWAL AG („Verkäuferin“) an Dritte („Käufer“) werden von den folgenden allgemeinen Bedingungen geregelt, die als integrierender und substantieller Bestandteil eines jeden Vorschlages, Auftrages und Bestätigung eines Kaufauftrages der Produkte selbst anzusehen sind.
Die Verkaufsbedingungen, die für Ihren Kaufauftrag Anwendung finden, sind jene, die bei Übergabe des Kaufauftrages in Kraft sind. Eventuelle anderslautende oder widersprüchliche Verkaufsbedingungen oder andere von der Verkäufern gesetzte Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hat im speziellen Fall eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung abgegeben.

2) PREISE

Dieses Abkommen annulliert und ersetzt alle vorhergehenden Abmachungen hinsichtlich der Preise.
Die angeführten, ausgehandelten und/oder mitgeteilten Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben und können jederzeit von NORDWAL abgeändert werden.
Es werden die Preise der Verkäuferin angewendet, die bei Lieferung in Kraft sind.
Eventuelle Preisangaben in Ltr./m² oder Kg/m² basieren auf theoretischen Berechnungen; bei den Mengenangaben bezüglich der Ergiebigkeit handelt es sich folglich um Richtwerte.
Hinsichtlich der Preise, der Menge, des Liefertermins und der Lieferung sind die Angebote der Verkäuferin nicht bindend.
Die Aufträge des Käufers werden für die Verkäuferin erst mit einer schriftlichen oder gedruckten Bestätigung bindend, die auch mittels Rechnung oder Lieferschein erfolgen kann.

3) AUFTRÄGE UND RETOURWARE

Alle Aufträge werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die NORDWAL AG – als Verkäuferin -angenommen.
Es werden keine Warenrücksendungen ohne ausdrückliche Zusage der Verkäuferin angenommen.
Zum Rücktransport freigegebene Ware muss in einwandfreien Originalgebinden und 3 Monate vor dem Verfallsdatum retourniert werden. Für die angenommene, einwandfreie Retourware wird von der Verkäuferin eine Gutschrift zum Verkaufspreis, abzüglich 20% Verwaltungs- und Transportspesen, erstellt.
Es wird keine Retourlieferung von halbleeren, leeren oder beschädigten Behältern angenommen (ex DPR 915/82 und darauffolgende Abänderungen); diese Spesen sind vom Käufer des Produkts zu tragen.
Es werden keine Pakete per Nachnahme angenommen.
Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, unvollständige Aufträge abzulehnen.

4) ZAHLUNGEN

Alle Zahlungen müssen den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen entsprechend durchgeführt werden.
In Fällen von nicht oder verspätet durchgeführten Zahlungen wird ein Zinszuschlag, der dem Zinssatz des Prime Rate, erhöht um 8%, entspricht, sowie ein Fixbetrag von 15 EURO, als teilweise Rückvergütung für den entstandenen verwaltungstechnischen Aufwand, berechnet. Für jede Rechnung werden 2,50 € verrechnet.
Im Falle einer nicht durchgeführten oder verspäteten Zahlung wird kein weiterer Auftrag bearbeitet.
Als schuldtilgend gelten ausschließlich jene Zahlungen, welche direkt zu Gunsten der NORDWAL AG durchgeführt oder von Personen mit schriftlich erteilter notarieller Vollmacht vorgenommen werden.

Für Zahlungen per Nachnahme wird ein Kassenskonto von 3% gewährt.
Die Zahlungen gelten erst dann als getätigt, wenn der Betrag der Verkäuferin auf einem ihrer Konten zur Verfügung steht.
Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die Bezahlungen zuerst den ältesten Rechnungen, zuzüglich Kosten und Verzugszinsen, anzurechnen, die zwischenzeitlich entstanden sind, und zwar in der folgenden Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Es wird jegliches Recht des Käufers ausgeschlossen, Beträge einzubehalten.
Der Käufer kann nur dann Kompensierungen vornehmen, wenn die Forderung nicht bestritten ist, oder die Forderung gesetzlich festgelegt wird.

5) LIEFERUNGEN

Die Verkäuferin wird alles unternehmen, damit die Lieferung in kürzester Zeit erfolgt. Es gibt keine fixen Lieferfristen.
Wenn aber ein Liefertermin vereinbart wird, muss der Käufer bei einer Verzögerung eine angemessene Verlängerung akzeptieren.
Die Erfüllung des Vertrages unterliegt der vollständigen und pünktlichen Belieferung an die Verkäuferin.
Als Liefertag gilt jener Tag, an dem die Ware die Fabrikanlage oder das Magazin verlässt, oder wenn dieses Datum nicht festgestellt werden kann, der Tag an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

6) ZUSTELLUNGEN

Die Waren werden „Frei Lager“ Auer (BZ) von NORDWAL dem, vom Käufer ausgewählten Frächter übergeben. Es gilt als vereinbart, dass die Zustellungen im Auftrag und zu Lasten des Käufers durchgeführt werden. Dieser hat die Warenlieferung, bezüglich Qualität und Menge, zum Zeitpunkt der Übergabe zu überprüfen. Im Falle einer Beanstandung muss der Käufer dies auf dem Lieferdokument des Frachtführers vermerken. Sollte sich die Kontrolle zum Zeitpunkt der Übergabe als nicht möglich erweisen, darf der Kunde quantitative oder qualitative Mängel der Ware nur dann beanstanden, wenn er auf dem Lieferschein den Wortlaut: „Die Kontrolle der Lieferung bezüglich Menge und Qualität wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt“ vermerkt hat und die Reklamation innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung ( nach Art. 1698 des Zivilgesetzbuchs) erfolgt. Vorbehalte und Beanstandungen sind in schriftlicher Form an die Faxnummer 0471-810297 oder an info@nordwal.com zu senden.

NORDWAL hat Sonderbedingungen mit verschiedenen Frächtern abgeschlossen, welche Abschläge auf die geltenden nationalen Transporttarife vorsehen. Falls gewünscht kann der Kunde diese Form der Transportkostenbezahlung wählen. Diese werden dann in diesem Fall in der Warenrechnung als separate Position ausgewiesen. Für Sondertransporte gelten von Fall zu Fall zu vereinbarende Bedingungen.

Für Ware die auf Palette (EPAL) geliefert wird, werden 10 € pro Palette berechnet.

In Reklamationsfällen begrenzt sich der eventuelle Schadensersatz auf die kostenlose Lieferung der fehlerhaften Produkte.

Die angegebenen Liefertermine sind nicht verbindlich und sind als Richtwerte anzusehen.

7) ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTE

Eventuelle Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich oder spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden, mit Angabe von Lieferschein- und Rechnungsnummer- und -Datum, sowie der Nummer der Verpackung, versehen mit den rechtfertigenden Unterlagen, den Mustern, und den Kontrollzetteln der Verpackungen.
Im Falle verborgener Sachmängel ist die Beanstandung schriftlich nach deren Feststellung mitzuteilen.

Die Beweislast des verborgenen Sachmangels obliegt dem Käufer.

Die Retoure der beanstandeten Ware kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Verkäuferin durchgeführt werden.

Der Kunde ist angehalten, bei Zustellung, die Ware sofort auf deren Übereinstimmung zu überprüfen.
Eventuelle Abweichungen, Fehler oder Produktmängel müssen umgehend per Telefax (+39 0471 810297) oder E-Mail (info@nordwal.com ) schriftlich mitgeteilt werden. Die NORDWAL AG übernimmt keine Verantwortung für Beanstandungen bezüglich Abweichungen, Fehler oder Produktmängel, welche vom Kunden präventiv zu beanstanden gewesen wären. Eine Vergütung für festgestellte Produktmängel oder fehlerhafte Anwendung kann von NORDWAL – nach den geltenden Bestimmungen – nur bis zum maximalen Wert der verkauften Ware an den Kunden vorgenommen werden.

8) HÖHERE GEWALT

Alle Fälle von höherer Gewalt, unvorhergesehene Betriebs-, Transport- und Speditionsschwierigkeiten, Krieg, Terrorakte, Brände, Überschwemmungen, unvorhergesehener Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen und Hilfsgütern, Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verfügungen der Behörde oder Verhinderungen anderer Natur, die nicht vom Willen des Vertragspartners abhängen, der die Erfüllung zu erbringen hat, und die Herstellung, Spedition, Annahme und Verbrauch der Ware reduzieren, verspäten, behindern oder verhindern, befreien die Parteien von der Lieferung oder von der Warenannahme für den gesamten Zeitraum der Verhinderung. Wenn infolge von höherer Gewalt die Lieferung und/oder Warenannahme um mehr als 8 Wochen verzögert wird, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Belieferungsquellen ganz oder teilweise ausfallen, ist die Verkäuferin nicht gezwungen bei anderen Lieferanten einzukaufen. In diesem Fall hat die Verkäuferin nach Ermittlung des Bedarfes das Recht, die vorhandene Warenmenge nach Bedarf der einzelnen Kunden aufzuteilen.

9) NEUKUNDEN

Kunden welche das erste Mal bei NORDWAL einkaufen, bezahlen die gelieferten Waren|Dienstleistungen bis zur Zuweisung eines Kreditlimits „FIDO“ durch NORDWAL, per Nachnahme.

10) EIGENTUMSVORBEHALT

Die Waren gehen erst dann ins Eigentum des Käufers über, wenn dieser sämtliche Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft mit der Verkäuferin nachgekommen ist, einschließlich Nebenspesen, Schadenersatz und Zahlung von Schecks und Wechsel.

11) ANWENDBARES RECHT

Bei den Verträgen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer findet italienisches Recht Anwendung. Die Verkäuferin und der Käufer schließen die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Warenverkauf und den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über mobile Waren aus. Die Verkäuferin und der Käufer schließen auch die Anwendbarkeit der Konventionen der Vereinten Nationen über die internationalen Kaufverträge von Waren aus.

12) STREITIGKEITEN UND GERICHTSSTAND

Der Ort für die Erfüllung der Lieferung ist das jeweilige Büro, welches die Lieferung durchführt; der Ort für die Bezahlung ist Auer, am Sitz der Verkäuferin.
Der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist ausschließlich Bozen. Die Verkäuferin wird jedoch ermächtigt ihre Rechte auch beim Sitz des Käufers geltend zu machen.
Falls eine oder mehrere Klauseln der allgemeinen Bedingungen nicht anwendbar oder nur zum Teil anwendbar sein sollten, oder ungültig sind, wird dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln oder jener Klausel beeinträchtigen, die zum Teil nicht anwendbar ist.

13) DATENSCHUTZ

Im Sinne der Bestimmungen über den Datenschutz (Legislativdekret Nr. 196/2003), werden die Daten des Käufers (Kunden) für die Zwecke der Durchführung des Auftrages und um den steuerlichen Bestimmungen zu entsprechen, in Papier- und EDV-Archiven gespeichert. Der Käufer kann jederzeit Abänderungen, Löschungen oder Informationen diesbezüglich beantragen.

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